|
Bei Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die Fähigkeit zu
distanzierter Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung bereits
ausgebildet. Erste Genre-Kenntnisse sind vorhanden. Eine höhere
Erregungsintensität, wie sie in Thrillern oder
Science-Fiction-Filmen üblich ist, wird verkraftet.
Problematisch ist dagegen zum Beispiel die Bilderflut harter,
gewaltbezogener Action-Filme, die zumeist noch nicht selbständig
verarbeitet werden kann. 12- bis 15-jährige befinden sich in der
Pubertät, einer schwierigen Phase der Selbstfindung, die mit
großer Unsicherheit und Verletzbarkeit verbunden ist.
Insbesondere Filme, die zur Identifikation mit einem „Helden“
einladen, dessen Rollenmuster durch antisoziales, destruktives
oder gewalttätiges Verhalten geprägt ist, bieten ein
Gefährdungspotenzial. Die Auseinandersetzung mit Filmen, die
gesellschaftliche Themen seriös problematisieren, ist dieser
Altersgruppe durchaus zumutbar und für ihre Meinungs- und
Bewusstseinsbildung bedeutsam.
PG (Parental Guidance) – von 6 bis 12 immer möglich
Haben Filme die Kennzeichnung „Freigegeben ab 12 Jahren"
erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts
der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer
personensorge- berechtigen Person begleitet werden.
Die
Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Eine
erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern
(=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.
|